Höherstufung

Die Höherstufung ermöglicht Studierenden, auf Grundlage bereits erbrachter und anrechenbarer Leistungen, den Wechsel in ein höheren Fachsemester innerhalb ihres Studiengangs an der LMU München.

Voraussetzungen für die Höherstufung

Es werden anrechenbare Leistungen benötigt, die eine Höherstufung rechtfertigen. Ob dies der Fall ist, muss vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt bzw. der Fachstudienberatung geklärt werden. Sollten die Voraussetzungen für eine Höherstufung erfüllt sein, wird ein Semesteranrechnungsbescheid ausgestellt

Sie müssen daraufhin innerhalb festgelegter Fristen einen Antrag auf Höherstufung zusammen mit dem vorab ausgestellten Semesteranrechnungsbescheid bei der Studentenkanzlei einreichen.

Höherstufung in zulassungsbeschränkten Studiengängen!
Möchten Sie sich in einem zulassungsbeschränkten Studiengang höherstufen lassen, ist zuvor eine Bewerbung für das höhere Fachsemester erforderlich. Eine Immatrikulation in einem zulassungsbeschränkten Studiengang berechtigt nicht automatisch zur Einschreibung in ein beliebig höheres Fachsemester.

Antragsverfahren

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag
  • Semesteranrechnungsbescheid

Diesen Bescheid und sowie weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen Prüfungsamt oder der Fachstudienberatung.

Den Antrag und die vorzulegenden Unterlagen lassen Sie uns bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU ein.

Wenn Sie keine datenschutzrechtlichen Bedenken haben, können Sie uns das ausgefüllte Antragsformular und die dazu gehörigen Unterlagen als E-Mail-Anhang ausschließlich von Ihrer LMU-Campus-E-Mail-Adresse an folgende Adresse schicken: FW.Studentenkanzlei@verwaltung.uni-muenchen.de

Bitte beachten Sie:

  • Die Größe des E-Mail-Anhangs darf 5 MB nicht überschreiten.
  • Antragsformular und die dazu gehörigen Unterlagen müssen zwingend in EINER EINZIGEN E-Mail zugesandt werden.
  • E-Mails, die Sie nicht von Ihrer LMU-Campus-E-Mail-Adresse abschicken, werden von uns ohne weitere Benachrichtigung und unbearbeitet gelöscht.
  • Wenn Sie uns Ihren Antrag per E-Mail zukommen lassen, erhalten Sie von uns eine kurze Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihre beantragte Höherstufung durchgeführt worden ist, können Sie dies auf den Studienbescheinigungen im Online-Selbstbedienungs-Portal sehen.

verantwortlich für den Inhalt der Seite: Studentenkanzlei

Wonach suchen Sie?